ANWALT FÜR TEILUNGSVERSTEIGERUNG
Teilungsversteigerung — durchsetzen oder abwehren?

Die Erbengemeinschaft kommt nicht weiter? Ob Sie die Immobilie endlich zu Geld machen oder die Versteigerung des Elternhauses verhindern wollen, ich kenne beide Seiten des Verfahrens und setze Ihre Interessen konsequent durch.

  • Unterstützung beider Seiten: Antrag durchsetzen oder Versteigerung abwehren
  • Schnelle, ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen & Fristen
  • Persönlich vom Anwalt - Kostenfreie Ersteinschätzung
HAE_11763_Shooting_Hafen_2024_0737_sRGB, sehr klein.jpg
Dr. Cornelius Hänsch
Teilungsversteigerung · durchsetzen & abwehren
★★★★★
Heute erreichbar

IHR Anwalt FÜR TEILUNGSVERSTEIGERUNGEN

Durchsetzen oder abwehren? Ich vertrete beide Seiten.

Ich kenne das Verfahren aus beiden Perspektiven und weiß, worauf es jeweils ankommt.

Sie wollen Bewegung
Teilungsversteigerung durchsetzen
Ein Miterbe blockiert, die Immobilie steht still und Sie kommen an Ihr Erbe nicht heran. Ich bringe das Verfahren ins Rollen.
  • Antrag auf Teilungsversteigerung beim Amtsgericht stellen
  • Sie im gesamten Verfahren und im Termin vertreten
  • Für eine faire Verteilung des Erlöses sorgen
Sie wollen Schutz
Teilungsversteigerung abwehren
Das Elternhaus soll versteigert werden, obwohl Sie das verhindern möchten? Es gibt rechtliche Hebel — ich prüfe und nutze sie.
  • Einwendungen prüfen und einstweilige Einstellung erwirken
  • Verfahrensfehler und Fristen zu Ihren Gunsten nutzen
  • Alternativen verhandeln: Übernahme statt Versteigerung

Das spricht für mich

Warum Mandanten gerade hier auf mich setzen

Die Teilungsversteigerung ist ein Spezialgebiet mit eigenen Regeln. Genau dafür bin ich da.

Mein Fachgebiet
Antrag, Verfahren, Termin, Erlösverteilung. Ich kenne aus meiner Erfahrung die Hebel, die wirklich zählen.
Beide Seiten
Ich vertrete beide Seiten souverän: den teilungswilligen Miterben ebenso wie den, der die Versteigerung stoppen will.
Schnell bei Terminen
Im Verfahren entscheiden Fristen und Einwendungen. Ich handle rechtzeitig, damit Sie nichts verlieren.
Auf Augenhöhe
Bei mir steht das Menschliche im Vordergrund. Ich erkläre Ihre Optionen verständlich und auf Augenhöhe.

MEINE LEISTUNGEN

Alles rund um die Teilungsversteigerung

Von der ersten Einschätzung bis zur Verteilung des Erlöses — ich begleite jeden Schritt.

Antrag stellen
Ich beantrage die Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht. Formsicher und vollständig.
Versteigerung abwehren
Einwendungen, einstweilige Einstellung, Fristen. Ich setze alles ein, um die Versteigerung zu stoppen.
Vertretung im Termin
Ich vertrete Sie im Versteigerungstermin und behalte Gebote, Risiken und Ihre Interessen im Blick.
Einstweilige Einstellung
In vielen Fällen lässt sich das Verfahren vorübergehend stoppen.  Ich prüfe, ob das für Sie möglich ist.
Erlösverteilung
Nach dem Zuschlag geht es ums Geld. Ich sorge dafür, dass Sie Ihren Anteil korrekt erhalten.
Gütliche Einigung
Oft ist eine Lösung ohne Versteigerung die bessere. Ich verhandle Übernahme oder Auszahlung für Sie.
Erbengemeinschaft blockiert? Klären wir Ihre Optionen.
In einer kostenlosen Ersteinschätzung sagen wir Ihnen ehrlich, ob die Teilungsversteigerung Ihr Weg ist. Oder wie Sie sie abwehren. Komplett Unverbindlich.

So funktioniert's

In drei Schritten zur Lösung

Unkompliziert, persönlich und ohne Risiko. So läuft die Zusammenarbeit ab.

01
Situation schildern
Sie erzählen mir kurz: Wer blockiert, um welche Immobilie geht es und was möchten Sie erreichen?
02
Chancen & Fristen prüfen
Ich kläre, ob die Teilungsversteigerung der richtige Weg ist oder wie wir sie abwehren. Ehrlich und verständlich.
03
Antrag oder Abwehr
Ich stelle den Antrag und vertrete Sie im Termin oder wehre die Versteigerung für Sie ab.
HAE_11763_Shooting_Hafen_2024_2718_sRGB, verkleinert.jpg
Über mich
Dr. Cornelius Hänsch. Ihr Anwalt für Erbrecht & Teilungsversteigerung in Münster!
Verständliche Beratung und entschlossene Vertretung — ob Sie die Teilungsversteigerung durchsetzen oder abwehren wollen.
Seit vielen Jahren widme ich mich ausschließlich dem Erbrecht und damit immer wieder der Teilungsversteigerung, wenn eine Erbengemeinschaft sich nicht einigt. Es geht dabei selten nur um Paragrafen, sondern um Familien, Häuser und oft jahrelangen Streit.
Meine Mandanten schätzen, dass sie direkt mit mir sprechen, schnelle Antworten bekommen und immer wissen, woran sie sind ganz gleich, ob sie die Versteigerung durchsetzen oder verhindern wollen.
— Dr. Cornelius Hänsch

Häufige Fragen

Antworten zur Teilungsversteigerung

Die Fragen, die mir Mandanten zur Teilungsversteigerung am häufigsten stellen.

  • Sie ist der gesetzliche Weg, eine gemeinsame Immobilie zu „teilen“, wenn sich die Eigentümer — etwa eine Erbengemeinschaft — nicht einigen können. Das Objekt wird versteigert und der Erlös verteilt. Jeder Miteigentümer kann sie grundsätzlich allein beantragen.
  • Oft ja — zumindest vorübergehend. Es gibt Einwendungen und die Möglichkeit der einstweiligen Einstellung, außerdem lassen sich häufig Alternativen wie eine Übernahme oder Auszahlung verhandeln. Welche Hebel greifen, prüfe ich in Ihrem Fall.
  • Nein. Schon ein einzelner Miterbe kann die Teilungsversteigerung beantragen, um die Gemeinschaft aufzulösen. Genau das macht sie zu einem so wirksamen — und für die Gegenseite unbequemen — Mittel.
  • Das hängt von Gericht, Objekt und Einwendungen ab und reicht meist von einigen Monaten bis über ein Jahr. Im ersten Gespräch gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihre Situation.
  • Es fallen Gerichts- und Verfahrenskosten an, und der Erlös kann unter dem Verkehrswert liegen. Ob sich der Weg lohnt oder eine Einigung besser ist, bespreche ich offen mit Ihnen — die Ersteinschätzung ist kostenlos.
  • Der Erlös tritt an die Stelle der Immobilie und wird unter den Berechtigten verteilt — nach Quoten und ggf. nach Ausgleich von Belastungen. Ich sorge dafür, dass Ihr Anteil korrekt berechnet und ausgezahlt wird.

Kontakt

Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen

Rufen Sie direkt an oder hinterlassen Sie Ihre Anfrage. Ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen.

Telefon (am schnellsten)
Kanzlei
Dr. Hänsch & Heuser Rechtsanwälte
Raesfeldstraße 56 · 48149 Münster
Erreichbarkeit
Mo–Fr · Antwort in 24 Std.
Jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Einfach kurz Ihr Anliegen schildern.  Ich melde mich persönlich schnellstmöglich zurück.
0 chars